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Glanzritter

AGB

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Veträge zwischen

Glanzritter Inh. Maximilian Kergl

91522 Ansbach, Amselweg 12a

(nachfolgend "Auftragnehmer")

und dem jeweiligen Auftraggeber über Dienstleistungen in den Bereichen:

- Glasreinigung

- Stein-und Terassenreinigung

- Gebäudereinigung und Betreuung

- Haus und Gartenpflege

Abweichende Bedingungen gelten nur, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden.

2. Angebot und Vertragsschluss

Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind. 

Ein Vertrag kommt zustande durch:

- schriftliche Auftragsbestätigung

- mündliche Vereinbarung

- oder Durchführung der Dienstleistung

3. Leistungsumfang

Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder der individuellen Vereinbarung.

Zustatzleistungen, die nicht im Angebot enthalten sind, werden gesondert berechnet.

4. Preise und Zahlungen

Es gelten die im Angebot vereinbarten Preise

Rechnungen sind innerhalb von 14 Tage nach Rechnungsstellung ohne Abzug zu zahlen, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zu berechnen

5. Mitwirkungspflicht des Auftraggebers

Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass die zu reinigende oder die Arbeitsbereiche frei zugänglich sind und keine Gefahrenquellen bestehen. 

Der Auftragnehmer haftet nicht für Verzögerungen oder Mehrkosten, die durch fehlende Zugänglichkeit entstehen.

6. Haftung

Der Auftragnehmer haftet für Schäden nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten.

Für bereits vorhandene Schäden oder Verschmutzungen sowie für Materialveränderung durch Alter, Witterung oder unsachgemäße Vorbehandlung übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung.

Bei empfindlichen Oberflächen erfolgt die Reinigung nach bestem Wissen und Gewissen, jedoch ohne Garantie auf vollständige Fleckenentfernung.

Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für gelockertes oder ausgespültes Fugenmaterial, das durch die Reinigung sichtbar wird oder entfernt wird.

Das Auffüllen oder erneuern von Fugen ist eine separate Leistung, sofern diese nicht ausdrücklich vereinbart wurde.

Der Auftragnehmer übernimmt keine Gewähr, dass Wurzeln vollständig entfernt werden können oder dass das Unkraut dauerhaft nicht wieder nachwächst.

Nachwachsende Pflanzen, Sprossen, oder Wurzelausläufer gelten nicht als Mängel der Leistung.

Trotz fachgerechter Ausführung kann der Auftragnehmer keine dauerhafte Stabilität oder vollständige Rissfreiheit der Fugen garantieren. Besonders der Einfluss von >Witterungseinflüssen, Bodenbewegungen, starker Befahrung (PKW, LKW oder Baumaschinen) oder Natürlichen Alterungsprozessen.

Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für Schäden oder Folgekosten, die durch das erneute aufreißen, Auswaschen oder verrutschen von Fugenmaterial entstehen. Dies gilt auch dann, wenn die Fugen mittels einkehren, Einschwämmen oder ähnlichen Verfahren befestigt wurden.

7. Terminvereinbarung

Vereinbarte Termine sind verbindlich.

Kann ein Termin aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, nicht durchgeführt werden, behält sich der Auftragnehmer vor, eine Ausfallpauschale zu berechnen.

Witterungsbedingte Verschiebungen sind bei Außenarbeiten möglich.

8. Gewährleistung

Beanstandungen müssen unverzüglich nach Ausführung der Arbeiten mitgeteilt werden.

Der Auftragnehmer erhält zunächst die Möglichkeit zur Nachbesserung.

Imprägnierungen dienen dem Schutz der Oberfläche, stellen jedoch keinen dauerhafte Versiegelung dar.

Die Haltbarkeit hängt insbesondere ab von:

- Witterung

- Nutzung der Fläche

- Reinigungsintervallen

Nicht alle Verschmutzungen können vollständig entfernt werden. Dies gilt insbesondere für:

- Rostflecken

- Öl- und Fettflecken

- tief eingedrungene Verfärbungen

- Zementschleier

- alte oder chemische Verunreinigungen

Eine vollständige Fleckenentfernung kann daher nicht garantiert werden.

9. Kündigung von Daueraufträgen

Bei Regelmäßig vereinbarten Leistungen kann der Vertrag von beiden Seiten mit einer Frist von 14 Tagen gekündigt werden, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

10. Schlussbestimmung

Es gilt das Recht der Bunderepublik Deutschland

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

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